Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nigrum-Tech GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nigrum-Tech GbR
(vertreten durch die Gesellschafter Andreas Ramos und Maximilian Thiele)
Gehrenweg 3, 64846 Groß-Zimmern
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Hardware, die Bereitstellung von Software sowie die Erbringung von Support- und Pflegeleistungen zwischen der Nigrum-Tech GbR, Gehrenweg 3, 64846 Groß-Zimmern (nachfolgend "Anbieter") und gewerblichen Kunden (nachfolgend "Kunde").
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (gewerbliche Kunden, z. B. Gastronomen). Verbraucher sind von diesen Regelungen ausgenommen.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass sie jedes Mal neu vereinbart werden müssen.
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2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden und die Bestätigung des Anbieters zustande. Bestellungen können erfolgen:
• Über den Webshop des Anbieters, wobei der Kunde die AGB durch Setzen einer Checkbox akzeptieren muss, bevor der Kauf abgeschlossen werden kann.
• Durch Annahme eines Angebots per E-Mail, indem der Kunde im Angebot auf den Button "Angebot annehmen" klickt.
2.2. Nach Eingang der Bestellung oder der Annahme des Angebots erhält der Kunde eine Bestell- oder Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung per E-Mail.
2.3. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.4. Mit der Bestellung oder Angebotsannahme akzeptiert der Kunde diese AGB.
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3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Hardware (z. B. Kellnerrufsysteme), die Bereitstellung von Software sowie die Erbringung von Support- und Pflegeleistungen durch den Anbieter.
3.2. Die genauen Spezifikationen der Hardware, Software und Supportleistungen ergeben sich aus den Produktbeschreibungen auf der Website oder aus individuell vereinbarten Angeboten.
3.3. Die Software wird dem Kunden zur Nutzung für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitgestellt (zeitlich befristetes Nutzungsrecht). Ein Eigentumserwerb an der Software ist ausgeschlossen.
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4. Lieferzeit, Gefahrübergang und Installation
4.1. Die Standardlieferzeit beträgt 14 Tage ab Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende Lieferzeit vereinbart wurde.
4.2. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe an den Versanddienstleister (z. B. DHL, UPS) auf den Kunden über.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Transportschäden zu überprüfen und erkennbare Schäden gegenüber dem Versanddienstleister und dem Anbieter anzuzeigen.
4.4. Die Installation und Inbetriebnahme erfolgt standardmäßig per Remote-Termin (Webcast oder Telefon).
4.5. Wünscht der Kunde eine Vor-Ort-Installation, so hat er dies bei der Bestellung zu beauftragen. Vor-Ort-Termine sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Angebot oder der Preisübersicht des Anbieters.
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5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Laufzeit des Vertrages 24 Monate, beginnend mit der Bereitstellung der Hardware, der Software oder der Supportleistungen.
5.2. Nach Ablauf der 24-monatigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich (per E-Mail oder Brief) kündigt.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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6. Zahlungsbedingungen
6.1. Die Preise für Hardware, Software und Supportleistungen ergeben sich aus den Angaben auf der Website oder einem individuellen Angebot.
6.2. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Die Rechnung ist sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.
6.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren zu berechnen.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Anbieter die Nutzung der Software sowie die Erbringung von Supportleistungen sperren.
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7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Anbieters.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden zu versichern.
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8. Nutzungsrechte an der Software
8.1. Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software.
8.2. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Software durch den Kunden ist untersagt.
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9. Support- und Pflegeleistungen
9.1. Der Anbieter erbringt Supportleistungen im Rahmen der vereinbarten Servicezeiten.
9.2. Der Support umfasst technische Unterstützung bei der Inbetriebnahme, Fehlerbehebung und Bereitstellung von Software-Updates.
9.3. Vor-Ort-Service wird nur erbracht, wenn der Kunde diesen bei der Bestellung beauftragt. Vor-Ort-Termine sind kostenpflichtig.
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10. Haftung und Gewährleistung
10.1. Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
10.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder indirekte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der Hardware.
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11. Datenschutz
11.1. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit der DSGVO.
11.2. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters enthalten.
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12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Nigrum-Tech GbR, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
12.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.4. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen.
Stand: Dezember 2024